AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Firma Topsell , Laubstiege 10,48599 Gronau (Westfalen) (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer abschließt, gleich ob diese Geschäfte online, persönlich oder telefonisch abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend wieder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Telefon

(1) Die Darstellung unserer Angebote und Produkte im Online-Shop oder auf Plattformen von Drittanbietern, wie beispielsweise eBay, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch das Anklicken des Bestell Buttons oder des Kauf-Buttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Ein rechtlich bindender Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung des Verkäufers zustande oder spätestens mit Überlieferung und Zahlung der Ware.

(2) Telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Fernmündliche Absprachen oder Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung, Lieferung oder Abholung der bestellten Ware verbindlich. Für Irrtümer und Abweichungen in unseren Verkaufsunterlagen oder Angeboten im Online Shop oder bei Drittanbietern (z. B. eBay) haften wir nicht.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese werden separat ausgewiesen und berechnet. Für den Fall, dass ein Versand von Waren vereinbart wird, werden die Versandkosten zusätzlich berechnet und auf die genannten Preise aufgeschlagen.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden gelten macht, hat der Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedriger Höhe auch angefallen ist.

(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt, oder unbestritten sind oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers ist der Kunde nur berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung

(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die angegebenen Liefertermine, bzw. Lieferfristen durch den Verkäufer ausschließlich unverbindliche Angaben.

(2) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Der Kunde kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte der Verkäufer einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn der Verkäufer die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Beratungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wo sich der gelieferte Gegenstand befindet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag des Verkäufers. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwibt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen und zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge

(1) Soweit die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Angaben nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

(2) Sofern der Kaufvertrag mit einem Unternehmer geschlossenen wird, setzt die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn

a) sie nicht die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

Soweit nicht zwischen dem Kunden und dem Verkäufer unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn

a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Mitglied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
c) wenn Sie nicht der Beschaffenheit aller Proben oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

(4) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Der Kunde hat dem Verkäufer keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde den Verkäufer über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

(5) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert hat. Der Kunde hat dem Verkäufer keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde den Verkäufer über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Dingen bleibt davon unberührt.

(6) Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Der Verkäufer haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(7) Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht. Die in den Sätze 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(9) Für den Fall, dass der Kunde ein neues Rad der Marke van Raam erwirbt und nach Abschluss des Vertrages und nach Mitteilung über den Beginn der Produktion des Rades durch den Hersteller van Raam vom Vertrag Abstand nehmen will, ist der Verkäufer berechtigt 25 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

(10) Insofern Gegenstand des Kaufvertrages eine neue bewegliche Sache ist und der Kunde Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist, beträgt diese Gewährleistungsfrist grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von 4 Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Waren an den Verkäufer oder auf dessen Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Kunden übergeben wurde. Sofern der Käufer ein Unternehmer i. S. d. gesetzlichen Vorschriften ist oder Kaufgegenstand des Vertrages eine gebrauchte Sache bei einem Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist, beträgt die vorgenannte Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Für den Verkauf von gebrauchten Sachen an einen Unternehmer i. S. d. gesetzlichen Regelungen ist die Gewährleistungsfrist nicht gegeben. Die Zinsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Diese genannten Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 7 Herstellergarantie des Herstellers van Raam; Garantiebedingungen des Herstellers van Raam

Sofern der Kunde ein Rad der Marke und des Herstellers van Raam erwirkt, erhält er bei Übergabe des Rades die notwendigen Garantieunterlagen des Herstellers. Die Garantie, die durch den Hersteller van Raam gegeben wird, besteht jedoch nur zu den nachfolgend genannten Bedingungen:
1. Der Kunde ist verpflichtet spätestens nach 2 Monaten oder 200 gefahrenen Kilometern nach Übergabe des Rades einen Service bei einem van Raam-Fachhändler durchführen zu lassen und diesen Service mit Stempel und Unterschrift des Händlers im Garantieheft bestätigen zu lassen. Sofern bereits dieser Service nicht durchgeführt wird, besteht kein Anspruch mehr auf die Herstellergarantie des Produzenten van Raam.

2. Der Kunde ist verpflichtet, jährlich oder nach jeden weiteren gefahrenen 500 km einen weiteren Service bei einem van Raam-Fachhändler durchführen zu lassen, der wiederum in dem Garantieheft mit Stempel und Unterschrift des Händlers bestätigt werden muss. Sofern der Service nicht durchgeführt wird, entfällt ebenfalls die Herstellergarantie. (Achtung: bei Fahrradmodellen, auf denen mehrere Personen Platz haben, wie beispielsweise die Modelle Opair, Fun 2 go, Kivo oder Twinny ist abweichend bereits bei einer Fahrleistung von 400 km ab dem Erstservice oder jährlich durchzuführen)

3. Sofern ein Garantiefall, der die Herstellergarantie betrifft, ist immer zunächst der Verkäufer zu kontaktieren. Sofern der Kunde den Verkäufer nicht kontaktiert hat und den Gegenstand von Dritten hat reparieren lassen, entfällt hierdurch die Herstellergarantie ebenfalls.

4. Der Service unter der Ziffer 1 wird durch den Verkäufer kostenlos durchgeführt. Es ist möglich nach Absprache mit dem Verkäufer, dass dieser erste Service vor Ort beim Kunden durchgeführt wird. In diesem Fall berechnet der Verkäufer 30,00 € zzgl. MwSt. pro angefangene Stunde und Fahrtkosten von zusätzlich 0,35 € zzgl. MwSt. pro gefahrenem Kilometer. Der Verkäufer bietet auch an, für die Durchführung des ersten Services das Rad beim Kunden abzuholen und zu dem Kunden zurückzubringen. In diesem Fall wird ebenfalls die gefahrenen Kilometer abgerechnet zu einem Satz von 0,35 € zzgl. MwSt. pro Kilometer.

Sofern der erste Service nicht bei dem Verkäufer durchgeführt wird, werden durch den Verkäufer hierfür bei Drittanbietern angefallenen Kosten nicht übernommen.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Der Kunde hat, wenn er Verbraucher ist, nach § 312g Abs. 1 BGB bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Recht auf Widerruf gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Ware. Einer Begründung im Falle des Widerrufs bedarf es nicht. Einen Muster-Widerrufsformular steht auf der Homepage des Verkäufers zum Download bereit.
(2) Der Kunde hat nach § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB jedoch kein Widerrufsrecht, wenn die gelieferten Waren nach individuellen Kundenspezifikation angefertigt werden. Dies ist vor allem bei Gegenständen der Fall, die nach Maß, Farbe und Ausstattung speziell auf die Wünsche des Kunden abgestimmt sind.

§ 9 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Der Verkäufer prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität der Kunden. Dazu arbeitet der Verkäufer mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hamfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der der Verkäufer die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt der Verkäufer den Namen des Kunden und dessen Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Information gemäß Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO/

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

§ 11 Anwendbares Recht und Sonstiges

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als dass diese Rechtswahl den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaat dem Verbraucher bieten, unberührt lässt und als dass nicht der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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